Pflegegeldrechner

Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegeldrechner für das Jahr 2025 und berechnen Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld!

Ihr Ergebnis:

Genutzte Pflegekassenleistung: %
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung:

Rechnungssumme

Betrag, der vom Pflegedienst in Rechnung gestellt wird.

Pflegegrad 1

131 € Sachleistung bzw. 0 € Pflegegeld

Pflegegrad 2

796 € Sachleistung bzw. 347 € Pflegegeld

Pflegegrad 3

1497 € Sachleistung bzw. 599 € Pflegegeld

Pflegegrad 4

1859 € Sachleistung bzw. 800 € Pflegegeld

Pflegegrad 5

2299 € Sachleistung bzw. 990 € Pflegegeld

Ihr Ergebnis:

Genutzte Pflegekassenleistung: %
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung:
Zuzüglich zu jedem Pflegegrad können 125,00€ an Entlastungsleistungen geltend gemacht werden.
Dabei handelt es sich um eine Kostenerstattungsleistung für Leistungen, wie z.B. eine Haushaltshilfe, einkaufen oder Betreuung der Angehörigen.
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines Pflegedienstes beanspruchen, erhalten ein monatliches Pflegegeld. Dadurch soll die ehrenamtliche Pflege von Angehörigen gefördert werden. Je nach Pflegegrad, gibt es einen Anspruch auf unterschiedliche Beträge. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld

Der prozentuale Anteil des Ihnen zustehenden Pflegegeldes.

Ein Beispiel:
Sie haben Pflegegrad 2, welcher Sachleistungen in Höhe von 796€ übernimmt. Der Pflegedienst stellt eine Rechnung über 370 € . Das entspricht 46,48 % der Sachleistungen.
Um das Beispiel zu vereinfachen, rechnen wir mit 50 % weiter.

Das Pflegegeld des Pflegegrad 2 beträgt insgesamt 347 €.
Nun erhalten Sie die restlichen 50 % des Pflegegeldes. Also 173,50 € .

Es genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Eine Umstellung kann formlos beantragt werden. Nach der Umstellung kann es 2–3 Monate (je nach Krankenkasse und Pflegedienst) dauern, bis Sie eine Rückzahlung erhalten. Danach erhalten Sie in regelmäßigen Abständen den prozentual berechneten, offenen Betrag gutgeschrieben.

Ein Pflegedienst rechnet Leistungen bei der Krankenkasse auf Grundlage des monatlich erstellten Leistungsnachweises ab. Die Leistungen werden zunächst digital erfasst und dann als Dokument bereitgestellt. Dazu haben wir eine App entwickeln lassen und zusätzliche Software eingekauft. Die erfassten Daten können Sie jederzeit einsehen. Um die Richtigkeit sicherzustellen, muss der Leistungsnachweis vor Abrechnung unterschrieben werden.

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die keine professionelle Pflegehilfe in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die Pflege durch Angehörige zu fördern. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad, der durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt wird.

Pflegegeld kann beantragt werden, wenn der Pflegebedürftige eine anerkannte Pflegebedürftigkeit hat, die durch den MDK festgestellt wurde. Der Antrag erfolgt bei der zuständigen Pflegekasse. Erst nach der Feststellung des Pflegegrades wird der Anspruch auf Pflegegeld geprüft.

Ja, es ist möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Pflegegeld wird für die häusliche Pflege durch Angehörige gezahlt, während Pflegesachleistungen professionelle Pflege durch einen Pflegedienst abdecken. Diese Kombination ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Pflege.

Wir helfen gern

Mit einem Schritt richtung Zukunft

Bei Pflegeteam Bad Wildbad wissen wir, wie wichtig es ist, den Pflegealltag sowohl für Pflegebedürftige als auch für deren Angehörige so angenehm und gut wie möglich zu gestalten. Deshalb möchten wir Sie über die verschiedenen Fördermöglichkeiten informieren, die Ihnen zur Verfügung stehen – immer mit dem Ziel, Ihre Pflege individuell und optimal zu gestalten.

Verhinderungspflege – Für Entlastung in schwierigen Zeiten
Sollte die pflegende Person einmal ausfallen – sei es durch Krankheit oder Urlaub – bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. So stellen wir sicher, dass die Pflege weiterhin gut organisiert ist, während das Pflegegeld selbstverständlich weitergezahlt wird. Ihre Angehörigen können sich erholen, während wir die professionelle Pflege übernehmen.

Hilfsmittel für Ihre Lebensqualität
Mit dem Pflegegeld können Sie auch notwendige Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Rollstühle finanzieren. Diese Hilfsmittel tragen dazu bei, die Lebensqualität der Pflegebedürftigen zu steigern und den Pflegealltag zu erleichtern.

Zusätzliche Unterstützung durch Pflegeberatung und Kurzzeitpflege
In manchen Situationen sind zusätzliche Leistungen wie Pflegeberatung oder Kurzzeitpflege sinnvoll. Wir stehen Ihnen bei der Antragstellung gerne zur Seite und beraten Sie umfassend, damit Sie die bestmögliche Unterstützung für Ihre individuelle Situation erhalten. Durch die Kombination dieser Leistungen möchten wir sicherstellen, dass Sie in allen Phasen der Pflege bestens unterstützt werden. Das Pflegeteam Bad Wildbad ist stets an Ihrer Seite, um Ihnen und Ihren Angehörigen eine bestmögliche und ganzheitliche Pflege zu bieten.

Noch mehr zum Pflegegeld

Ja, es ist möglich, Pflegegeld und Pflegesachleistungen zu kombinieren. Pflegegeld wird für die häusliche Pflege durch Angehörige gezahlt, während Pflegesachleistungen professionelle Pflege durch einen Pflegedienst abdecken. Diese Kombination ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Pflege.

Das Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es ausschließlich für Pflegezwecke verwendet wird. Es wird nicht als Einkommen betrachtet, solange es zur Deckung der Pflegekosten genutzt wird.

Das Pflegegeld ist steuerfrei, wenn es ausschließlich für Pflegezwecke verwendet wird. Es wird nicht als Einkommen betrachtet, solange es zur Deckung der Pflegekosten genutzt wird.

Wird der Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Dies führt zu einer erneuten Prüfung durch die Pflegekasse oder den MDK. Häufig wird der Widerspruch akzeptiert, wenn weitere Informationen oder Änderungen vorliegen.

Pflegegrade werden in regelmäßigen Abständen überprüft. In der Regel alle zwei Jahre muss der Pflegegrad neu bewertet werden. Sollte sich der Gesundheitszustand des Pflegebedürftigen ändern, kann ein neuer Antrag auf Feststellung des Pflegegrades gestellt werden.

Es gibt keine Altersgrenze für den Bezug von Pflegegeld. Pflegebedürftigkeit wird auf Grundlage des Gesundheitszustands beurteilt, unabhängig vom Alter des Betroffenen.

Ändert sich der Pflegebedarf, etwa aufgrund einer Verschlechterung oder Verbesserung des Gesundheitszustands, kann der Pflegegrad angepasst werden. Eine Änderung des Pflegegrads hat Auswirkungen auf die Höhe des Pflegegeldes.

Nein, der Pflegegrad wird durch eine Begutachtung des MDK festgelegt. Die Einstufung erfolgt auf Basis des Pflegebedarfs und der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen.

Unser Pflegegeldrechner hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zu erhalten, wie viel Pflegegeld Sie voraussichtlich erhalten können. Geben Sie einfach Ihre Daten ein und der Rechner berechnet eine Schätzung basierend auf dem Pflegegrad.

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