Pflegegeldrechner

Nutzen Sie unseren kostenlosen Pflegegeldrechner für das Jahr 2024 und berechnen Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld!

Ihr Ergebnis:

Genutzte Pflegekassenleistung: %
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung:

Rechnungssumme

Betrag, der vom Pflegedienst in Rechnung gestellt wird.

Pflegegrad 1

125 € Sachleistung bzw. 0 € Pflegegeld

Pflegegrad 2

761 € Sachleistung bzw. 332 € Pflegegeld

Pflegegrad 3

1432 € Sachleistung bzw. 573 € Pflegegeld

Pflegegrad 4

1778 € Sachleistung bzw. 765 € Pflegegeld

Pflegegrad 5

2200 € Sachleistung bzw. 947 € Pflegegeld

Ihr Ergebnis:

Genutzte Pflegekassenleistung: %
Ihr Anspruch auf Pflegegeldleistung:
Zuzüglich zu jedem Pflegegrad können 125,00€ an Entlastungsleistungen geltend gemacht werden.
Dabei handelt es sich um eine Kostenerstattungsleistung für Leistungen, wie z.B. eine Haushaltshilfe, einkaufen oder Betreuung der Angehörigen.
Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe eines Pflegedienstes beanspruchen, erhalten ein monatliches Pflegegeld. Dadurch soll die ehrenamtliche Pflege von Angehörigen gefördert werden. Je nach Pflegegrad, gibt es einen Anspruch auf unterschiedliche Beträge. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Pflegegeld

Der prozentuale Anteil des Ihnen zustehenden Pflegegeldes.

Ein Beispiel:
Sie haben Pflegegrad 2, welcher Sachleistungen in Höhe von 761€ übernimmt. Der Pflegedienst stellt eine Rechnung über 360 € . Das entspricht 47,30 % der Sachleistungen.
Um das Beispiel zu vereinfachen, rechnen wir mit 50 % weiter.

Das Pflegegeld des Pflegegrad 2 beträgt insgesamt 332 €.
Nun erhalten Sie die restlichen 50 % des Pflegegeldes. Also 166 € .

Es genügt ein Anruf bei Ihrer Krankenkasse. Eine Umstellung kann formlos beantragt werden. Nach der Umstellung kann es 2–3 Monate (je nach Krankenkasse und Pflegedienst) dauern, bis Sie eine Rückzahlung erhalten. Danach erhalten Sie in regelmäßigen Abständen den prozentual berechneten, offenen Betrag gutgeschrieben.

Ein Pflegedienst rechnet Leistungen bei der Krankenkasse auf Grundlage des monatlich erstellten Leistungsnachweises ab. Die Leistungen werden zunächst digital erfasst und dann als Dokument bereitgestellt. Dazu haben wir eine App entwickeln lassen und zusätzliche Software eingekauft. Die erfassten Daten können Sie jederzeit einsehen. Um die Richtigkeit sicherzustellen, muss der Leistungsnachweis vor Abrechnung unterschrieben werden.

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