Wie funktioniert ein Ambulanter Pflegedienst?
Viele Menschen wünschen sich, trotz Pflegebedürftigkeit in den eigenen vier Wänden bleiben zu können. Ambulante Pflegedienste machen genau das möglich: Sie bieten Hilfe im Alltag, medizinische Versorgung und persönliche Betreuung – direkt zu Hause. Doch wie funktioniert ein ambulanter Pflegedienst genau? Wer kann ihn in Anspruch nehmen, was wird geleistet und wie läuft die Finanzierung? Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick.

31.07.2025
Was versteht man unter ambulanter Pflege?
Ein ambulanter Pflegedienst ist ein professioneller Anbieter von Pflege- und Unterstützungsleistungen, der pflegebedürftige Menschen zu Hause betreut. Die Pflegekräfte kommen regelmäßig – je nach Bedarf mehrmals täglich oder auch nur wöchentlich – zur pflegebedürftigen Person und erbringen Leistungen aus den Bereichen Grundpflege, medizinische Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.
Ziel ist es, den Verbleib im häuslichen Umfeld so lange wie möglich zu ermöglichen und dabei gleichzeitig Angehörige zu entlasten.
Welche Leistungen bietet ein ambulanter Pflegedienst?
Ambulante Pflegedienste erbringen Leistungen in drei Bereichen: Zur Grundpflege gehören Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen sowie Toilettengänge. Die Behandlungspflege umfasst ärztlich verordnete Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Verbandswechsel. Ergänzend bietet die hauswirtschaftliche Unterstützung Hilfe beim Putzen, Einkaufen, Kochen und Wäschewaschen – je nach individuellem Bedarf.
Zusätzlich bieten viele Pflegedienste auch Betreuungsleistungen, Beratungen für Angehörige oder Hilfe bei der Antragstellung an.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Pflegedienst ab?
Der Ablauf beginnt in der Regel mit einem Beratungsgespräch. Dabei wird gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und ggf. Angehörigen der individuelle Bedarf ermittelt. Anschließend wird ein Pflegevertrag abgeschlossen, der alle vereinbarten Leistungen und Besuchszeiten regelt.
Die Pflegekräfte erscheinen je nach Vereinbarung täglich oder in bestimmten Intervallen und dokumentieren ihre Tätigkeiten sorgfältig. In Notfällen kann häufig flexibel reagiert werden – etwa bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands.
Wer bezahlt den ambulanten Pflegedienst?
Die Finanzierung hängt davon ab, ob es sich um Leistungen der Pflegeversicherung oder der Krankenversicherung handelt:
- Pflegebedürftige mit Pflegegrad (SGB XI):
erhalten ein monatliches Budget (Pflegesachleistung), das direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet werden kann. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. - Medizinisch notwendige Behandlungspflege (SGB V):
wird vom Hausarzt verordnet und über die Krankenkasse finanziert. Hier entstehen in der Regel keine Kosten für die Betroffenen. - Hauswirtschaftliche Leistungen:
können anteilig über Pflegeleistungen oder Entlastungsbeträge finanziert werden. Nicht gedeckte Leistungen müssen ggf. privat bezahlt werden.
Viele Dienste bieten dabei Unterstützung bei der Antragsstellung und Abrechnung – damit sich Pflegebedürftige und Angehörige nicht mit dem Papierkram belasten müssen.