Kann ein Ambulanter Pflegedienst Verhinderungspflege beantragen?

Wer auf Unterstützung im Alltag angewiesen ist, stellt sich früher oder später die Frage: Was kostet eine Haushaltshilfe über einen Pflegedienst – und übernimmt die Pflegekasse einen Teil der Kosten? Gerade pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sind oft unsicher, welche Leistungen als haushaltsnahe Hilfe zählen und wie sie finanziert werden können. Dieser Artikel klärt auf, was ambulante Pflegedienste leisten dürfen, wie abgerechnet wird und welche finanziellen Spielräume bestehen.

Was kostet Haushaltshilfe über Pflegedienst?

31.07.2025

Haushaltshilfe in der Pflege: Was ist eigentlich gemeint?

Der Begriff „Haushaltshilfe“ umfasst eine Vielzahl an Tätigkeiten, die das tägliche Leben im eigenen Zuhause erleichtern. Dazu zählen unter anderem das Einkaufen, Kochen, Spülen, Wäschewaschen, Reinigen der Wohnung oder das Begleiten bei alltäglichen Erledigungen. Im Kontext der ambulanten Pflege spricht man hier oft von hauswirtschaftlicher Versorgung, die von einem professionellen Pflegedienst übernommen werden kann – entweder regelmäßig oder im Bedarfsfall.

Für viele Pflegebedürftige sind solche Leistungen unerlässlich, um weiterhin selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben zu können. Doch gerade beim Thema Kosten herrscht oft Unsicherheit.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Kosten für eine Haushaltshilfe über einen Pflegedienst hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Umfang und Dauer der Hilfeleistung

  • Regionale Vergütungssätze

  • Vertragliche Vereinbarungen zwischen Pflegedienst und Pflegekasse

  • Pflegegrad der betroffenen Person

  • Zusätzliche privat gewünschte Leistungen

Ambulante Pflegedienste rechnen in der Regel nach sogenannten Leistungskomplexen oder nach Minutenpreisen ab. Die Preise dafür sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und werden in Verträgen mit den Pflegekassen festgelegt. Eine haushaltsnahe Leistung wie „Wohnung aufräumen und reinigen“ kann je nach Region zwischen 10 und 30 Euro pro Einsatz kosten – genaue Beträge variieren jedoch stark.

Übernimmt die Pflegekasse die Kosten?

Ja – pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad haben grundsätzlich Anspruch auf häusliche Pflegeleistungen nach § 36 SGB XI. Die haushaltsnahen Hilfen sind ein Bestandteil davon. Für die Inanspruchnahme eines ambulanten Dienstes stehen je nach Pflegegrad monatlich folgende Pflegesachleistungen zur Verfügung (Stand 2025):

  • Pflegegrad 2: bis zu 761 Euro

  • Pflegegrad 3: bis zu 1.432 Euro

  • Pflegegrad 4: bis zu 1.778 Euro

  • Pflegegrad 5: bis zu 2.200 Euro

Diese Beträge können auch anteilig für Haushaltshilfen verwendet werden – sofern sie durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht werden. Wichtig: Sobald diese Budgets ausgeschöpft sind, muss der verbleibende Eigenanteil privat getragen werden.

Was Angehörige beachten sollten

Wer als Angehöriger im Namen eines Pflegebedürftigen einen Pflegedienst mit haushaltsnahen Leistungen beauftragen möchte, sollte vorab klären, welche Leistungen durch die Kasse abgedeckt sind, ob ein Pflegegrad vorliegt und ob die gewünschte Hilfeleistung als vertraglich vereinbarte Leistung anerkannt ist. Pflegedienste bieten oft Beratungsgespräche an, um alle Möglichkeiten optimal auszuschöpfen – auch in Kombination mit Betreuung, Grundpflege oder Verhinderungspflege.




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