SGB5 Leistungen ambulante Pflege

Die SGB5 Leistungen in der ambulanten Pflege spielen eine zentrale Rolle, wenn es um die medizinische Versorgung zuhause geht. Sie ermöglichen es, dass Patientinnen und Patienten auch außerhalb von Klinik oder Arztpraxis fachgerecht betreut werden – direkt im häuslichen Umfeld. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch V, das die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung regelt. Im Unterschied zur Pflegeversicherung, die im SGB XI geregelt ist, geht es hier um medizinisch notwendige Maßnahmen, die vom Arzt verordnet und von Pflegefachkräften durchgeführt werden.

SGB5 Leistungen ambulante Pflege

12.06.2025

Was umfasst die medizinische Behandlungspflege?

Die SGB5 Leistungen decken viele Bereiche der sogenannten Behandlungspflege ab – also Leistungen, die ärztlich verordnet werden und einer Heilung, Linderung oder Verhütung von Verschlimmerungen dienen. In der ambulanten Pflege sind das zum Beispiel die Wundversorgung, das Setzen von Injektionen oder das Anlegen von Kompressionen. Auch Medikamentengabe, Blutzuckermessung oder Katheterpflege fallen darunter. Entscheidend ist, dass diese Leistungen nicht von Angehörigen übernommen werden müssen, sondern durch ausgebildetes Personal erfolgen.

Wer hat Anspruch und wie läuft die Verordnung?

SGB5 Leistungen können von allen gesetzlich Versicherten in Anspruch genommen werden, wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt. Die Verordnung erfolgt in der Regel über ein spezielles Formular, das bei der Krankenkasse eingereicht wird. Nach Genehmigung können ambulante Pflegedienste die Durchführung übernehmen. Die Kosten trägt die gesetzliche Krankenversicherung – für die Betroffenen entstehen in der Regel keine oder nur sehr geringe Zuzahlungen.

Zusammenarbeit zwischen Arzt, Kasse und Pflegedienst

Die Umsetzung der SGB5 Leistungen funktioniert nur, wenn alle Beteiligten eng zusammenarbeiten. Der Arzt stellt die Verordnung aus, die Krankenkasse prüft und genehmigt, und der Pflegedienst führt die Maßnahmen fachgerecht durch. Kommunikation ist hier entscheidend: Nur wenn alle Informationen korrekt dokumentiert und weitergegeben werden, können Risiken vermieden und die Lebensqualität der Patientinnen und Patienten gesichert werden.

SGB5: Medizinische Hilfe, dort wo sie gebraucht wird

Die Leistungen nach SGB5 machen es möglich, dass Menschen trotz Krankheit, chronischer Beschwerden oder nach einem Krankenhausaufenthalt in den eigenen vier Wänden bleiben können. Gerade in ländlichen Regionen oder bei älteren Menschen ist das ein entscheidender Faktor für Lebensqualität und Selbstbestimmung. Ambulante Pflege bedeutet eben nicht nur Unterstützung im Alltag – sondern auch professionelle medizinische Versorgung direkt am Menschen.

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