SGB XI Leistungen ambulante Pflege

Die Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) ist eine wichtige Säule der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie unterstützt Menschen, die dauerhaft auf Hilfe im Alltag angewiesen sind. Doch welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen im Rahmen der ambulanten Pflege konkret zu? Der Überblick über die Leistungen nach SGB XI hilft dabei, den eigenen Anspruch besser zu verstehen und optimal zu nutzen.

SGB XI Leistungen ambulante Pflege

09.05.2025

Was regelt das SGB XI?

Das SGB XI – regelt die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Es definiert, wer als pflegebedürftig gilt, wie die Pflegegrade eingestuft werden und welche Leistungen in welcher Höhe gewährt werden. Für die ambulante Pflege stellt das SGB XI ein umfangreiches Leistungsangebot bereit – sowohl für professionelle Pflegedienste als auch für pflegende Angehörige.

Pflegesachleistungen fĂĽr ambulante Dienste

Die wichtigste Leistung bei professioneller ambulanter Pflege sind die sogenannten Pflegesachleistungen. Diese werden direkt an ambulante Pflegedienste gezahlt, wenn sie Pflegeleistungen wie Körperpflege, Ernährungshilfe oder Mobilität übernehmen. Je nach Pflegegrad stehen folgende monatliche Beträge zur Verfügung:

  • Pflegegrad 2: bis zu 724 €
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.363 €
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.693 €
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.095 €

Diese Beträge decken grundlegende Pflegeleistungen ab und ermöglichen eine umfassende Versorgung in den eigenen vier Wänden. Pflegegeld für Angehörige Wird die Pflege im häuslichen Umfeld durch Angehörige oder Freunde übernommen, besteht Anspruch auf Pflegegeld. Dieses wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Es liegt – je nach Pflegegrad – zwischen 316 € (Pflegegrad 2) und 901 € (Pflegegrad 5) monatlich.

Weitere Leistungen im Ăśberblick

Zusätzlich zu Pflegesachleistungen und Pflegegeld gibt es eine Reihe weiterer Unterstützungsangebote nach SGB XI:

  • Entlastungsbetrag: 125 € monatlich fĂĽr haushaltsnahe Dienstleistungen
  • Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € jährlich, wenn Angehörige verhindert sind
  • Tages- und Nachtpflege als Ergänzung zur ambulanten Versorgung
  • Kurzzeitpflege: bis zu 1.774 € jährlich zur ĂśberbrĂĽckung stationärer Pflege
  • Pflegehilfsmittel: z. B. Handschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel

Leistungen gezielt nutzen

Das SGB XI bietet ein umfassendes Leistungsangebot für die ambulante Pflege. Wichtig ist es, sich rechtzeitig zu informieren und die passenden Leistungen zu beantragen. Ambulante Pflegedienste beraten oft kostenlos und helfen bei der Antragstellung. So wird Pflege zu Hause nicht nur möglich, sondern auch bezahlbar und gut organisiert.

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